Sie befinden sich hier: Startseite > Unser Absam > Zahlen und Fakten
Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.
Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.
Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug