Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug